REHASPORT-Glücksburg
Von den Krankenkassen gefördert: Rehasport nach §43 SGB V und §44 SGB IX / Präventionssport nach §20 Abs. 1 SGB V
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Reha-Med Gesundheitsförderung Glücksburg e.V. » Unser Verein
Seit 2006 bietet das jetzige Gesundheitszentrum Flensburg mit dem INJOY-Fitness-Club (ehemals balance Vital-Club) in Kooperation mit dem "Reha-Med Gesundheitsförderung Glücksburg e.V." Rehabilitationssport (§ 43 SGB V, § 44 SGB IX) im Bereich Stütz- und Bewegungsapparat an.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen ein. Dabei sollte bei uns der Spaß am Sporttreiben nicht zu kurz kommen.
Auch Menschen mit einer gesundheitlicher Einschränkung können unter fachkundiger Betreuung zu einem erfüllten Sporttreiben finden. Rehasport bietet sich insbesondere dann an, wenn länger kein Sport getrieben wurde und der Wiedereinstieg erleichtert werden soll oder durch Erkrankung/Verletzung nicht der gewohnte Sport ausgeübt werden kann.
Die Qualifikationen unserer Mitarbeiter stehen für lizensierte Kompetenz (RBSV Schleswig-Holstein) und geben den Ärzten und Patienten die Sicherheit einer qualitativen Betreuung.
Die Frage, ob und wer Rehabilitationssport betreiben kann, muß der behandelnde Arzt beantworten. Dieser kann bei entsprechender Diagnose dann den Reha-Sport verordnen.
In der Regel werden 50 Einheiten vom Arzt verordnet, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Reha-Sport nach vorheriger Genehmigung.
Verordnungsformulare erhalten Sie bei uns im Gesundheitszentrum Flensburg im INJOY-Fitnessclub, Engelsbyer Str. 65, 24943 Flensburg, oder bei Ihrem Arzt. Die meisten Orthopäden und einige Allgemein-Ärzte wurden von uns hierüber informiert.
Auch Menschen mit einer gesundheitlicher Einschränkung können unter fachkundiger Betreuung zu einem erfüllten Sporttreiben finden. Rehasport bietet sich insbesondere dann an, wenn länger kein Sport getrieben wurde und der Wiedereinstieg erleichtert werden soll oder durch Erkrankung/Verletzung nicht der gewohnte Sport ausgeübt werden kann.
Die Qualifikationen unserer Mitarbeiter stehen für lizensierte Kompetenz (RBSV Schleswig-Holstein) und geben den Ärzten und Patienten die Sicherheit einer qualitativen Betreuung.
Die Frage, ob und wer Rehabilitationssport betreiben kann, muß der behandelnde Arzt beantworten. Dieser kann bei entsprechender Diagnose dann den Reha-Sport verordnen.
In der Regel werden 50 Einheiten vom Arzt verordnet, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Reha-Sport nach vorheriger Genehmigung.
Verordnungsformulare erhalten Sie bei uns im Gesundheitszentrum Flensburg im INJOY-Fitnessclub, Engelsbyer Str. 65, 24943 Flensburg, oder bei Ihrem Arzt. Die meisten Orthopäden und einige Allgemein-Ärzte wurden von uns hierüber informiert.
Weitere Auskünfte, sowie einen Beratungstermin erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0461-6 11 06, Stichwort "Reha-Sport".

